Booking Agent 101 · Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Plattform Booking Agent 101, erreichbar unter bookingagent101.de, betrieben von Jacobus Pieter van der Merwe, Hopfenbergweg 3, 34123 Kassel (nachfolgend „Booking Agent 101", „wir" oder „die Plattform").
(2) Künstler sind Musikerinnen, Bands, DJs, Comedians, Tanz- und sonstige Show-Acts, die auf der Plattform ein Profil führen. Veranstalter (auch „Gastgeber") sind Personen oder Unternehmen, die über die Plattform einen Künstler anfragen oder buchen.
(3) Abweichenden Bedingungen des Veranstalters oder Künstlers wird widersprochen, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(1) Booking Agent 101 ist eine reine Vermittlungsplattform. Wir stellen die technische Plattform bereit, über die Veranstalter und Künstler in Kontakt treten, verhandeln und Buchungen abschließen können.
(2) Der Vertrag über den Auftritt kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem Künstler zustande. Booking Agent 101 wird nicht Vertragspartei dieses Auftrittsvertrags, schuldet selbst keine künstlerische Leistung und übernimmt keine Gewähr für deren Erbringung, Qualität, Pünktlichkeit oder Durchführung.
(3) Booking Agent 101 ist kein Arbeitgeber der Künstler. Die Künstler sind selbstständig tätig; ein Arbeits-, Dienst- oder Anstellungsverhältnis zur Plattform besteht nicht.
(1) Künstler sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ihrer Profilangaben (Preise, Repertoire, Medien, Verfügbarkeit usw.) selbst verantwortlich. Sie versichern, über alle erforderlichen Rechte (insb. an hochgeladenen Fotos, Videos und Tonaufnahmen) zu verfügen.
(2) Künstler verpflichten sich, Anfragen zeitnah zu beantworten, zugesagte Auftritte zuverlässig zu erbringen und über die Plattform geschlossene Buchungen nicht an der Plattform vorbei abzuwickeln, um die Vermittlungsprovision zu umgehen.
(3) Die Aufnahme in die Plattform erfolgt nach Prüfung; ein Anspruch auf Aufnahme oder Verbleib besteht nicht. Wir können Profile bei Verstößen gegen diese AGB sperren oder entfernen.
(1) Eine Anfrage des Veranstalters über die Plattform ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar.
(2) Auf eine Anfrage kann ein verbindliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Preis übermittelt werden. Nimmt der Veranstalter dieses Angebot über die Plattform an, gilt die Buchung als verbindlich bestätigt; zwischen Veranstalter und Künstler kommt damit der Auftrittsvertrag zustande.
(3) Die gesamte Kommunikation bis zum Vertragsschluss läuft aus Sicherheits- und Vermittlungsgründen über die Plattform; Kontaktdaten werden grundsätzlich erst nach verbindlicher Buchung ausgetauscht.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise (Gesamtpreis des Auftritts). Da der Anbieter Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Zur verbindlichen Bestätigung einer Buchung zahlt der Veranstalter über die Plattform die Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % des vereinbarten Auftrittspreises (§ 6). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V.; Kartendaten werden ausschließlich bei Mollie und nicht bei Booking Agent 101 verarbeitet.
(3) Das Künstlerhonorar – der vereinbarte Auftrittspreis abzüglich der über die Plattform gezahlten Provision – wird unmittelbar zwischen Veranstalter und Künstler abgerechnet, üblicherweise am Veranstaltungstag. Booking Agent 101 zieht das Künstlerhonorar weder ein noch leitet es dieses weiter.
(4) Trinkgelder sowie nachträglich und direkt mit dem Künstler vereinbarte Zusatzleistungen sind provisionsfrei und werden nicht über die Plattform abgerechnet.
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung steht Booking Agent 101 eine Provision in Höhe von 15 % des über die Plattform vereinbarten Auftrittspreises zu. Sie wird bei der verbindlichen Buchung über die Plattform gezahlt (§ 5 Abs. 2) und ist mit erfolgreicher Vermittlung verdient. Über die Plattform wird ausschließlich diese Provision eingezogen; das übrige Honorar erhält der Künstler direkt vom Veranstalter.
(2) Provisionspflichtig ist der über die Plattform vereinbarte Leistungspreis. Trinkgelder und nicht über die Plattform vereinbarte Zusatzleistungen sind provisionsfrei.
(1) Storniert der Veranstalter eine verbindlich bestätigte Buchung, bleibt die über die Plattform gezahlte Vermittlungsprovision verdient und wird nicht erstattet, da die Vermittlungsleistung bereits erbracht wurde. Eine etwaige Ausfallentschädigung für den blockierten Termin sowie das Künstlerhonorar betreffen das unmittelbare Verhältnis zwischen Veranstalter und Künstler; hierfür gelten die im Auftrittsvertrag vereinbarten Storno- und Ausfallbedingungen.
(2) Sagt der Künstler eine verbindlich bestätigte Buchung ab, wird dem Veranstalter die gezahlte Vermittlungsprovision vollständig erstattet. Booking Agent 101 bemüht sich nach Möglichkeit um einen Ersatzkünstler, schuldet einen solchen jedoch nicht.
(3) Booking Agent 101 haftet nicht für Absagen, Nichterscheinen, verspätetes Erscheinen oder Schlechtleistung eines Künstlers und ebenso wenig für die Zahlungsfähigkeit oder das Verhalten eines Veranstalters. Etwaige Ansprüche sind ausschließlich zwischen Veranstalter und Künstler geltend zu machen.
Wird die Durchführung eines Auftritts durch höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, schwere Erkrankung, Unwetter, Epidemien) unmöglich oder unzumutbar, bemühen sich Veranstalter und Künstler vorrangig um einen Ersatztermin. Booking Agent 101 übernimmt für Fälle höherer Gewalt keine Haftung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegen dem Veranstalter:
Booking Agent 101 schuldet keine dieser Leistungen und haftet hierfür nicht.
(1) Booking Agent 101 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Booking Agent 101 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Booking Agent 101 ausgeschlossen. Insbesondere haften wir – im Rahmen unserer Vermittlerrolle gemäß § 2 – nicht für Leistungen, Verhalten, Schäden, Absagen oder Zahlungsausfälle, die im Verhältnis zwischen Veranstalter und Künstler entstehen.
Bei der Buchung von Auftritten zu einem bestimmten Termin handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es gelten die Stornoregelungen nach § 7.
Bewertungen dürfen nur auf Grundlage tatsächlich stattgefundener Buchungen abgegeben werden, müssen wahrheitsgemäß und sachlich sein und dürfen keine beleidigenden, rechtswidrigen oder persönlichkeitsverletzenden Inhalte enthalten. Wir behalten uns vor, rechtswidrige Bewertungen zu entfernen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich der Zahlungsabwicklung über Mollie – finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein verbrauchender Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültige Fassung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.